Die eidgenössische Binnenschifffahrtsverordnung (siehe Zusammenfassung unter [Link]) und kantonale Schifffahrtsverordnungen (siehe unsere Informationstafeln unter „Spotinfo“). Wichtig sind unter anderem: Regionale Regelungen/Kiteverbote, Ausweichpflicht, Abstandspflicht vor Wasserpflanzen (Schilf), Versicherungspflicht, Board-Beschriftungs-Pflicht, Pflicht zum Tragen einer Schwimmhilfe gem. Norm SN EN ISO 12402-5
In der Schweiz sollten nur erfahrene Kiter (mind. Level 5 VDWS Ausbildung Kitesurfen) kiten, da Höhe Laufen bei den meisten Spots zwingend erforderlich ist. Für Einsteiger und Aufsteiger gibt es geeignete Schulen (Link), um auf dieses Level zu kommen.
Ja, aber nicht nur. Auch den Seglern und Motorbootfahrern gegenüber muss ein Kitesurfer ausweichen. Unter den Kitern und den Windsurfern gelten die internationalen Kollosionsverhütungsregeln KVR zur Verhütung von Zusammenstößen auf See: Unter anderem Backbordbug vor Steuerbordbug (siehe Dokument „Sicherheit Kitesurfen“).
Nein, es gelten die gesetzlichen Bestimmungen pro Gewässer. Diese wurden individuell von den Kantonen festgelegt. Auf unserer Website publizieren wir laufend die aktuellen Änderungen und gültigen Regeln (www.kitesurfclub.ch/de/spotinfo)